Ein Pfleger steht wegen einer sexuellen Handlung mit einer demenzkranken Pflegebedürftigen vor Gericht. Er sagt, die Frau sei nicht dagegen gewesen. Das Gericht will nun prüfen, ob das möglich war.
Eigentlich war nur ein einziger Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Freiburg angesetzt. Die Verhandlung wurde nach einer guten Stunde jedoch unterbrochen und auf unbestimmte Zeit vertagt. Zu viele offene Fragen müssen vorab noch ...