Lärmaktionspläne sollen die Bürger vor Verkehrslärm schützen. In bislang drei Stufen hat sich die Stadt Weil am Rhein diesem Ziel angenähert. Nun will man in einer vierten Runde weitere Verbesserung erzielen.
Beim Lärmaktionsplan handelt es sich um keine Freiwilligkeitsleistung. Die Stadt ist vielmehr durch das Bundesimmissionsschutzgesetz dazu verpflichtet, die Bürger vor zu viel Lärm zu bewahren.
Dass es dazu nach wie vor Anlass ...